Blick auf den Standort von FALK in Heppenheim an der Bergstraße © FALK GmbH & Co KG

Bei der Erbschaftsteuer kann es für Familienunternehmen kaum günstiger werden. Urteil des BVerfG in 2026 erwartet.

FALK

von Alexander Wünsche · · 2 Minuten Lesezeit

Am 12. und 14. Oktober verhandelt das Bundesverfassungsgericht über zentrale Regelungen des Erbschaftsteuerrechts.

Im Fokus stehen dabei insbesondere die steuerlichen Vergünstigungen für Unternehmensvermögen.

Diese ermöglichen bei der Übertragung begünstigten Betriebsvermögens derzeit – unter Einhaltung zahlreicher Voraussetzungen – eine Steuerbefreiung von 85 Prozent oder sogar 100 Prozent.

Wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, ist offen. Aus Sicht von Unternehmerfamilien ist aber eines klar: Günstiger als heute dürfte es kaum werden.

Die bestehenden Verschonungsregelungen stehen seit Jahren in der Kritik. Bereits 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die damaligen Begünstigungen für Betriebsvermögen teilweise für verfassungswidrig erklärt und eine zielgenauere Ausgestaltung verlangt.

Sollte das Gericht erneut verfassungsrechtliche Mängel feststellen, kommen unterschiedliche Folgen in Betracht:

– strengere Voraussetzungen für die Verschonung,
– eine Begrenzung der Begünstigungen,
– zusätzliche Bedürfnisprüfungen oder
– eine grundlegende gesetzliche Neuregelung.

Das bedeutet nicht, dass jede Unternehmensübertragung nun überstürzt werden sollte. Aber: Wer die Nachfolge ohnehin in den kommenden Jahren umsetzen möchte, sollte jetzt prüfen, ob das Unternehmen und die Familie bereits übertragungsbereit sind.

Dabei geht es nicht nur um die Steuer:

✔ Ist die nächste Generation bereit, Verantwortung zu übernehmen?
✔ Sind Gesellschaftsvertrag, Stimmrechte und Versorgung der Übergeber geregelt?
✔ Welches Vermögen ist tatsächlich begünstigt?
✔ Bestehen Risiken durch Verwaltungsvermögen oder Finanzmittel?
✔ Können Lohnsummen- und Behaltensfristen eingehalten werden?

E Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge entsteht nicht aus steuerlichem Aktionismus. Genauso wenig sollte eine ohnehin geplante Übertragung ohne guten Grund aufgeschoben werden. Insbesondere dann, wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen künftig verschlechtern könnten. Mein Rat an Familienunternehmen lautet daher: Nicht übereilt handeln, aber jetzt gestalten.

Passend zum Thema