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Gutscheine abrechnen

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Hier können Sie die von Ihnen angenommenen Gutscheine zur Erstattung einreichen. Nutzen Sie dafür einfach den Button und das darunterstehende Formular.

Bitte tragen Sie die Gutscheinnummern (z. B. 2020-A100001) sowie das Ausstellungsdatum in die vorgesehenen Felder ein.

Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

  • Pro Abrechnung müssen mindestens fünf Gutscheine eingereicht werden.
  • Das auf der Rückseite des Gutscheins eingetragene Verkaufsdatum darf nicht älter als drei Jahre sein.
  • Es können maximal zehn Gutscheine pro Abrechnung eingereicht werden. Wenn Sie mehr Gutscheine abrechnen möchten, wiederholen Sie den Vorgang bitte einfach.
  • Falls uns Ihre Bankverbindung noch nicht vorliegt oder sich geändert hat, tragen Sie diese bitte ebenfalls in das Formular ein.

Nach dem Absenden prüfen wir Ihre Angaben und veranlassen die Erstattung.

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